Dr. Lenz
Behandlung und Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die tiefenpsychologische Psychotherapie ist seit 1967 eine von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkanntes und unter gewissen Bedingungen voll finanziertes Verfahren mit umfangreichen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweisen. So konnte zum Beispiel nachgewiesen werden, dass bei ambulant mit einer Psychotherapie behandelten Patienten die Notwendigkeit für eine Krankenhausbehandlung besonders zurück ging.

Bedingung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass Symptomatik, Beschwerden oder Störungen als krankheitswertig im Sinne bestimmter Richtlinien eingestuft werden. Um eine Diagnose zu stellen bzw. einen Behandlungsbedürftigkeit klar festzustellen, können bis zu fünf „probatorische“ (Probe-)Sitzungen durchgeführt werden. Des weiteren muss wahrscheinlich sein, dass mit dem beantragten Verfahren eine Besserung der Beschwerden zu erwarten ist. Bei längerer Therapiedauer wird daher ein unabhängiger Gutachter von den Kassen beauftragt, der die Behandlung gegenüber der Kasse befürworten oder ablehnen kann.

Die Kosten für eine Paartherapie oder Paarberatung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen privat in Rechnung gestellt werden.

Diese Themen besprechen wir ausführlich vor Beginn einer Behandlung.
DR. MED. CYNTHIA LENZ
Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Fachärztin für Allgemeinmedizin